Umschuldung

Welche Möglichkeiten der Kreditumschuldung gibt es?

Lösen Sie einen bestehenden Kredit mit einer anderen Finanzierung ab, handelt es sich um eine Umschuldung. Während der Zinsbindungsfrist ist die Umschuldung einer Immobilienfinanzierung in der Regel nicht möglich. Eine Baufinanzierung können Sie zu bestimmten Zeitpunkten umschulden:

  • nach Ablauf der Zinfestschreibung
  • nach Ablauf von zehn Jahren
  • bei variablen Darlehen jederzeit

Umschuldung zum Ende der Zinsbindung

Endet die Zinsfestschreibung Ihrer Baufinanzierung, steht einer Umschuldung zu einer anderen Bank nichts entgegen. Vergleichen Sie idealerweise einige Zeit vor dem Ablaufdatum die Konditionen der einzelnen Anbieter. In der Regel erzielen Sie durch die Umschuldung eine Zinsersparnis, so dass sich der Wechsel durchaus lohnt. Die Restschuld Ihres Darlehens wird dann zum Ablauf des Vertrages von der neuen Bank abgelöst. Im Gegenzug überträgt die bisherige Bank die Sicherheiten an den neuen Kreditgeber.

Sonderkündigung nach Ablauf von zehn Jahren

Einige Kreditverträge haben eine Laufzeit von mehr als zehn Jahren. In diesen Fällen steht Ihnen ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht nach einer Vertragslaufzeit von mindestens zehn Jahren zu. Sie haben das Recht, Ihren Vertrag jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten zu kündigen und die Umschuldung zu einem anderen Kreditgeber zu veranlassen. Gerade wenn für den bestehenden Vertrag hohe Zinsen fällig werden, ist die Umschuldung zu einem günstigeren Zinssatz zu empfehlen. Übrigens müssen Sie nicht direkt nach zehn Jahren umschulden. Nach Ablauf dieser Frist können Sie zu jedem Zeitpunkt mit der sechsmonatigen Frist kündigen.

Nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs haben Sie auch vor Ablauf der Zehnjahresfrist die Möglichkeit, das Darlehen bei berechtigtem Interesse zu kündigen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die finanzierte Immobilie verkauft werden soll. Der Bank entgehen nun die Zinszahlungen, die bis zum Ende der Laufzeit vereinbart waren. Aus diesem Grund darf das Kreditinstitut eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen und dem Kunden Teile des Verlusts in Rechnung stellen.

 

Umschuldung variabler Darlehen

Nicht in jedem Fall ist eine lange Zinsbindung sinnvoll. Darlehensnehmer, die für einen bestimmten Zeitraum flexibel bleiben wollen, entscheiden sich daher für ein variables Darlehen. Dabei wird der Zinssatz alle drei Monate angepasst. Diese Darlehensvariante ist sehr gut als Zwischenfinanzierung geeignet. Wollen Sie das variable Darlehen umschulden, können Sie mit einer Frist von drei Monaten kündigen und den Schuldbetrag ablösen.

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